Geschäftsordnung
der Stadtteilkonferenz Hakenfelde
Die Stadtteilkonferenz Hakenfelde ist ein offenes Gremium
für alle in Hakenfelde im sozialen, schulischen
und kulturellen Bereich arbeitenden Projekte, Initiativen,
Verbände und Einrichtungen der öffentlichen
und freien Träger.
Die Stadtteilkonferenz versteht sich im Bereich der Jugendhilfe
mit dem Beschluss vom 09. Mai 1995 als regionale
Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 78 KJHG (SGB VIII).
In dem Bestreben nach einer verbindlichen, aufeinander
abgestimmten und vernetzten Arbeit sowie offener und eindeutiger
Entscheidungsprozesse, gibt sich die Stadtteilkonferenz
Hakenfelde die folgende Geschäftsordnung:
Die Stadtteilkonferenz Hakenfelde versteht sich - aus
ihrer umfassenden Kenntnis der sozialen Belange des Stadtteils
heraus - als beratendes Gremium für den Jugendhilfeausschuß Spandau und die
Abteilungen des Bezirksamtes Spandau, insbesondere der
Abteilung Jugend und Familie.
Sie fördert den Gemeinsinn der Bewohner im Stadtteil
und will zur Stärkung der eigenen Kräfte beitragen
(Hilfe zur Selbsthilfe).
Sie berät beim Aufbau und der Weiterentwicklung
einer am Bedarf orientierten sozialen Arbeit im Stadtteil
Hakenfelde auch die Jugendhilfeplanung.
Sie wirkt an der Verwirklichung des Rechts auf positive
Lebensbedingungen für die Bewohner des Stadtteils,
besonders für junge Menschen und deren Familien, mit.
Sie setzt sich für Belange der Jugendhilfe sowie
der Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familiengerechten
Umwelt ein.
Sie macht auf Defizite und Benachteiligungen für
die Bevölkerung, insbesondere von jungen Menschen
und ihrer Familien, aufmerksam.
Die Stadtteilkonferenz wirkt darauf hin, dass die
im Stadtteil geplanten Vorhaben aufeinander abgestimmt
werden und sich gegenseitig ergänzen.
Sie fördert die Zusammenarbeit aller, insbesondere
im Jugendhilfebereich arbeitenden, Institutionen, Projekte,
Gruppen und Personen.
Die Stadtteilkonferenz Hakenfelde nimmt Stellung zu Projektanträgen
von Trägern, die in Hakenfelde arbeiten bzw. neu
anfangen wollen.
Die Stadtteilkonferenz wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten
und Ziele eine geeignete Beteiligung von BürgerInnen,
insbesondere von Kindern und Jugendlichen (z.B. Kinder-
und Jugendbüros), sicherstellen.
Struktur der Stadtteilkonferenz Hakenfelde
Die Stadtteilkonferenz besteht aus dem Plenum, das in der Regel alle 4-6 Wochen tagt. Für bestimmte Fragestellungen oder Arbeitsschwerpunkte können Arbeitsgruppen gebildet werden. Diese berichten im Plenum über den Fortgang ihrer Arbeit und stellen die (Zwischen-) Ergebnisse im Plenum zu Diskussion.
Das Plenum wählt aus seiner Mitte 2 SprecherInnen jeweils für 1 Jahr mit der Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden.
Die SprecherInnen vertreten die Stadtteilkonferenz Hakenfelde nach außen.
Die SprecherInnen können vorzeitig mit einer 2/3- Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden vorzeitig abgewählt werden.
Wahl und Abwahl der SprecherInnen müssen in der Tagesordnung angekündigt werden.
Die SprecherInnen koordinieren die Arbeit der Stadtteilkonferenz und achten auf die Erfüllung der Gesamtaufgaben und die Einhaltung der gesteckten Ziele.
Die SprecherInnen stellen die Protokollführung sicher, sorgen für rechtzeitige Einladungen und erledigen die erforderlichen Zusammenhangsarbeiten.
Die Einladungen müssen 14 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung allen Mitgliedern zugegangen sein.
Zusammensetzung und Entscheidungsfindung
Die Stadtteilkonferenz Hakenfelde ist ein offener Kreis mit Rederecht auch für nicht stimmberechtigte Mitglieder.
Die Sitzungen des Plenums und der Arbeitsgruppen sind öffentlich.
Die Stadtteilkonferenz ist mit der jeweils anwesenden Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit.
Stimmberechtigt ist auf Antrag jede Institution/Einrichtung, jedes Projekt oder jede Gruppe, die sich im Stadtteil Hakenfelde an der sozialen, schulischen und kulturellen Arbeit der Jugendhilfearbeit beteiligt, mit je einer Stimme.
Die stimmberechtigten Einrichtungen und Gruppierungen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.
Jede stimmberechtigte Einrichtung oder Gruppierung muss ihr Stimmrecht selbst ausüben.
Alle derzeit stimmberechtigten Mitglieder der Stadtteilkonferenz Hakenfelde sind unter Mitglieder aufgeführt.
Über die Erfüllung der Vorraussetzungen und die Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied entscheiden auf Antrag die stimmberechtigten Mitglieder jeweils mit 2/3- Mehrheit der Anwesenden. Aufnahmeanträge sind an die SprecherInnen zu richten.
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